Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Universität verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben:
- Universitärer Bachelor-Abschluss in Wirtschafts-, Sozial- oder Rechtswissenschaften mit mindestens 30 ECTS-Credits in Wirtschafts-, Rechts-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder Internationalen Beziehungen.
- Konsekutiver universitärer Master-Abschluss in einer anderen Fachrichtung.
Bachelor- und Master-Studium müssen in der gleichen Fachrichtung (konsekutiv) absolviert worden sein und zusammen mindestens 270 ECTS Credits aufweisen.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ihr Studienabschluss wurde von einer Universität verliehen, die im Land, in dem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
- Sie haben alle Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
- Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Universität erworben.
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimuniversität.
Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen, Hochschulabschlüssen inklusive länderspezifische Bestimmungen finden Sie im Zulassungsreglement, den Ausführungsbestimmungen sowie Weisungen zum Zulassungsreglement.